tDie Sperrzone im Bezirk Braunau wird aufgehoben, aber durch neue Fälle in Niederösterreich sind Teile der Bezirke Linz-Land, Steyr-Land und der Stadt Steyr von einer Sperrzone betroffen. Die Geflügelpest wird nicht über Lebensmittel übertragen und stellt für Konsumenten keine Gefahr dar.
Sperrzonen
Die Sperrzone (bestehend aus Schutz- und Überwachungszone), die nach dem am 9. Oktober 2024 bestätigten Fall von hochpathogener Geflügelinfluenza (HPAI, Geflügelpest) im Bezirk Braunau eingerichtet wurde, gilt mit 9. November 2024 als aufgehoben. Bei den Kontrollen der Betriebe in den Zonen konnten keine weiteren Verdachtsfälle gefunden werden. Von der Schutzzone betroffen sind Teile der Gemeinden Hargelsberg und Kronstorf im Bezirk Linz-Land.
In der Überwachungszone liegen Teile der Gemeinden Asten, Enns, Hargelsberg, Hofkirchen im Traunkreis, Kronstorf, St. Florian und Niederneukirchen im Bezirk Linz sowie im Bezirk Steyr-Land Teile der Gemeinde Wolfern und das gesamte Gemeindegebiet Dietach. Ebenso in der Überwachungszone sind Teile der Stadt Steyr.
Mit heutigem Tag wurden Risikogebiete verordnet und damit Stallpflicht in einigen Bezirken angeordne
In Niederösterreich waren in der vergangenen Woche mehrere Betriebe von der HPAI betroffen. Da einer davon im Grenzgebiet zu Oberösterreich liegt, reicht die Sperrzone in Teile der Bezirke Linz-Land, Steyr-Land und der Stadt Steyr (siehe Karte). Die betroffenen Gemeinden sind auch den amtlichen Veterinärnachrichten (AVN) zu entnehmen.
Nähere Infos und Karten finden Sie in den Merkblättern des Landes OÖ.
- Pressemitteilung HPAI Risikogebiet
- Infoblatt für Geflügelhalterinnen und -halter in den Zonen
- Infoblatt für Geflügelhalterinnen und -halter in betroffenen Gebieten