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Sitzungen

In regelmäßigen Abständen treffen die 37 Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Leonding zur Sitzung in den Gemeinderatssaal im Rathaus Leonding zusammen.

Dem Gemeinderat obliegen alle in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallenden Angelegenheiten, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Organen der Gemeinde vorbehalten sind.

Termine 2024

  • Do, 25. Januar 2024
  • Do, 29. Februar 2024
  • Do, 4. April 2024
  • Do, 2. Mai 2024
  • Do, 13. Juni 2024
  • Do, 4. Juli 2024
  • Do, 8. August 2024
  • Di, 8. Oktober 2024
  • Do, 7. November 2024
  • Do, 5. Dezember 2024

Die Sitzungen finden jeweils um 18:00 Uhr statt.

Bürger/innen-Fragestunde

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich und am Beginn gibt der Gemeinderat den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Einstieg in die kundgemachte Tagesordnung wird zur vorherigen Abwicklung der Fragestunde nach Bedarf bis zu einer halben Stunde verschoben.

Richtlinien

  • Die Fragen müssen sich auf das Gemeindegebiet und auf Angelegenheiten, die in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallen, beziehen.
  • Angelegenheiten, die der Amtsverschwiegenheit oder dem Datenschutz unterliegen, dürfen unter Hinweis auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften nicht beantwortet werden. Es soll jeweils nur eine Hauptfrage und eine Zusatzfrage gestellt werden. 
  • Anfragen zu einem konkreten Sachverhalt, die ohne entsprechende Unterlagen nicht beantwortet werden können, sollen unter Angabe des Gegenstandes und der wesentlichen Fragepunkte mindestens eine Woche vor der Gemeinderatssitzung an die Bürgermeisterin gerichtet werden. Solchermaßen vorangekündigte Anfragen werden den Fraktionsobleuten vor der jeweiligen Fraktionssitzung zur Kenntnis gebracht. 
  • Die Bürgermeisterin kann die Beantwortung der Frage an das zuständige Stadtratsmitglied delegieren. Beantwortet die Bürgermeisterin die Anfrage selbst, hat das zuständige Stadtratsmitglied das Recht, zur Anfrage und zu deren Beantwortung Stellung zu nehmen. Die Reihenfolge der Beantwortung der schriftlich eingebrachten Anfragen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anfragen beim Stadtamt.

Anfragen, die auf Grund noch erforderlicher Sachverhaltserhebungen nicht sofort ausreichend beantwortet werden können, sind, sofern sich die Anfragestellerin oder der Anfragesteller nicht mit einer schriftlichen Anfragebeantwortung begnügt, in der nächsten Fragestunde nochmals zu behandeln.

Hier finden Sie die Verhandlungsschriften der Gemeinderatssitzungen:

Veranstaltungen

Kontakt

Mag. Nicole Ortner
Referentin Präsidium
Tel.: 0732 6878 - 100223 E-Mail senden