Im Rahmen des Stadtentwicklungs-Prozesses wurde ein Bürger/innenbeteiligungs-Verfahren in die Verwaltung der Stadtgemeinde Leonding implementiert.
Das Verfahren beinhaltet ein Antragsrecht und ein Recht auf Planungsmitwirkung. Der Verfahrensablauf ist klar geregelt. Ein eigens dafür eingerichteter Bürger/innen-Beteiligungsausschuss (BBA) prüft die Anträge auf ihre formale Gültigkeit. Ausgenommen vom Bürgerinnen und Bürger-Beteiligungsprozess sind individuelle Verwaltungsakte und Themen der Hoheitsverwaltung.
Anträge können im Bürgerservice abgegeben werden.
Die Bürgerinnen und Bürger besitzen ein Antragsrecht an die gewählten Organe der Stadt. Jeder formal gültige Antrag wird zuerst im Gemeinderat behandelt und danach dem zuständigen Ausschuss zugewiesen. Der Gemeinderat kann auch ein Ersuchen an die Bürgermeisterin richten, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.
Nicht bei allem können die Bürgerinnen und Bürger mitreden, es gibt gewisse Einschränkungen bei der Partizipation: Ausgenommen vom Antragsrecht und von der Planungsmitwirkung sind - analog zu den Bestimmungen der OÖ. Gemeindeordnung § 38 Volksbefragung, Abs. 2, die Bestellung von Gemeindeorganen, die Angelegenheiten der Gemeindebediensteten sowie behördliche Entscheidungen und Verfügungen.
Das Recht auf Planungsmitwirkung besteht bei der Ausgestaltung von Aufgaben der Stadt. Ein Ersuchen des Gemeinderates an ein inhaltlich zuständiges Organ aufgrund eines Bürger/innen-Antrags kommt einem Planungsbeschluss gleich. Das heißt, ein offizielles Ersuchen führt automatisch zur Einleitung eines Bürger/innen-Beteiligungsverfahrens.
Dem BBA gehören je zwei Vertreterinnen und Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Parteien sowie die gleiche Anzahl Leondinger Bürgerinnen und Bürger an. Je ein/eine Parteienvertreter/in muss Mitglied des Gemeinderates sein. Die Sitzungen des BBA sind nicht öffentlich.
Die Auswahl der Bürger/innen-Vertreter/innen erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus der Gesamtheit aller Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Leonding haben.
Aufgaben des BBA
Der BBA kontrolliert die ordnungsgemäße Abwicklung aller Verfahren, prüft die formale Zulässigkeit der Anträge, legt die Form der weiteren Bearbeitung fest sowie den räumlichen wie persönlichen Betroffenheitsgrad und wählt die Personen aus, die ein Bürgerinnen und Bürger-Gutachten erstellen können.
Voraussetzung dafür, dass ein Antrag eingebracht werden kann, ist die Unterstützung von mindestens 120 Leondingerinnen und Leondingern über 14 Jahre mittels Unterschrift. Die Zahl 120 entspricht ca. einem Drittel der Wahlzahl der letzten Gemeinderats-Wahl.
Die Einleitung einer Planungsmitwirkung erfordert die Unterstützung von zumindest 35 Bürgerinnen und Bürgern. Eine Planungsmitwirkung kann auch durch einen Gemeinderatsbeschluss initiiert werden.
Eingegangene Anträge werden dem/der Vorsitzenden des BBA innerhalb einer Woche übermittelt. Die formale Prüfung des Antrags erfolgt mithilfe einer sachlichen Vorprüfung durch die Stadtverwaltung. Sind die Entscheidungsgrundlagen nicht ausreichend, so kann die Entscheidung vertagt werden mit der Auflage, weitere Informationen für die Entscheidungsfindung beizubringen.
Wird der Antrag als nicht gültig beurteilt, so erfolgt unmittelbar eine Mitteilung an die Vertretungsperson der antragstellenden Gruppe.
Bei einem gültigen Antrag auf Planungsmitwirkung legt der BBA fest, ob die Planungsmitwirkung in Form einer Themengruppe, in Form eines Bürgerinnen und Bürger-Gutachtens oder in sonstiger definierter Weise stattfindet. Dazu werden sowohl die Verwaltung als auch eine Vertretung der Antragsteller/innen gehört. Zudem wird ein gültiger Antrag vom BBA an den Gemeinderat zur weiteren Behandlung weitergeleitet und von diesem an den zuständigen Ausschuss.
Entweder wird eine Themengruppe für bestimmte Aufgabenstellungen einberufen oder ein Bürgerinnen und Bürger-Gutachten in Auftrag gegeben.
Finden sich zur Konstituierung einer Themengruppe nicht ausreichend Personen, die Interesse an der Mitarbeit haben, wird das Bürger/innen-Beteiligungsverfahren automatisch beendet. Von der Themengruppe delegierte Vertretungspersonen können bei Sitzungen des zuständigen Gemeinderatsausschusses beigezogen werden. Wird ein Vorhaben nicht in einem Gemeinderatsausschuss vorberaten, kann der/die Sprecher/in der Themengruppe auch vom Stadtrat beigezogen werden.
Ein Bürgerinnen und Bürger-Gutachten kommt dann zum Einsatz, wenn es unterschiedliche Standpunkte zu einem lokalen Problembereich gibt. Die Ergebnisse eines Bürgerinnen und Bürger-Gutachtens werden in die Planungsentscheidungen der zuständigen Gremien in Politik und Verwaltung mit einbezogen, binden jedoch nicht die Letztentscheidung der durch demokratische Wahl legitimierten Gremien der Stadtgemeinde Leonding.
Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen des BBA, Ergebnisprotokolle von Themengruppen und Ergebnisse von Bürgergutachten liegen für jede Bürgerin und jeden Bürger spätestens drei Wochen nach der jeweiligen Sitzung zur Einsichtnahme im Rathaus auf und werden auch auf der Internetplattform der Stadt Leonding veröffentlicht. In der Stadtzeitung werden regelmäßig Informationen über Bürgerbeteiligungsverfahren veröffentlicht und auf die Möglichkeiten der Einsichtnahme in Protokolle hingewiesen.
Mit der verbindlichen Bürgerinnen- und Bürger-Beteiligung auf kommunaler Ebene ist Leonding Vorreiter in ganz Österreich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung bringt vor allem auch eine stärkere Mitverantwortung für die Bewohner/innen. Nicht nur Politiker/innen, sondern alle Leondinger/innen können bei entsprechender Unterstützung ihre Vorschläge und Interessen direkt in die politischen Gremien bringen.
Das Beteiligungsverfahren ist eine Einladung an die Menschen in Leonding, an der Gestaltung und Entwicklung ihrer Stadt mitzuwirken. Die Zuständigkeiten der städtischen Gremien gemäß der Gemeindeordnung bleiben davon unberührt.