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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die in eine soziale Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können.

Voraussetzungen:

Sie erhalten nur dann eine Leistung aus der Sozialhilfe, wenn Sie

  • Ihren eigenen Lebensunterhalt oder den Unterhalt Ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können und Sie mit Ihren Einkünften unter dem Mindeststandard der Sozialhilfe liegen,
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind und
  • Sie sich ausreichend bemühen, die soziale Notlage zu bewältigen, z.B. durch Melden beim Arbeitsmarktservice (AMS), Bemühen um einen Arbeitsplatz oder Verfolgen von Ansprüchen gegen Dritte.

Antragstellung:

Eingebracht werden kann der Antrag auf Sozialhilfe direkt bei:

  • der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
  • der Wohnsitzgemeinde
  • einer Sozialberatungsstelle
  • der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS)
  • der Oö. Landesregierung

Anträge können entweder durch die Hilfe suchende Person selbst eingebracht werden, wenn sie bereits volljährig ist oder 
durch deren Vertreterin bzw. Vertreter (z.B. durch gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter oder durch Familienmitglieder, die im gemeinsamen Haushalt leben).

Veranstaltungen

Kontakt

Mag.a Sabine Stögbuchner
Familien und Sozialberatung
Tel.: 0732 6878 - 110304 E-Mail senden
Karin Spreitzer
Familien- und Sozialberatung
Tel.: 0732 6878 - 110312 E-Mail senden
Mag.a Elisabeth Hehenberger
Mitarbeiterin in der Sozialberatung
E-Mail senden