Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.
Den Ratgeber zum Thema Pflegegeld finden Sie hier.
Pflegeausmaß/Stunden | Pflegestufe | Pflegebedarf/Monat |
mehr als 65 Stunden | Pflegestufe 1 | € 157,30 |
mehr als 95 Stunden | Pflegestufe 2 | € 290,00 |
mehr als 120 Stunden | Pflegestufe 3 | € 451,80 |
mehr als 160 Stunden | Pflegestufe 4 | € 677,80 |
Das Pflegeausmaß beträgt mehr als 180 Stunden pro Monat:
Bezieherinnen und Bezieher einer Pension oder Rente bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt, z.B.: