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Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.

Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld:

  • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird,
  • Ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 65 Stunden,
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einen EWR-Staat oder in der Schweiz geleistet werden)

Den Ratgeber zum Thema Pflegegeld finden Sie hier.

Höhe des Pflegegeldes:

 
Pflegeausmaß/Stunden
 
 
Pflegestufe
 
 
Pflegebedarf/Monat
 
mehr als 65 StundenPflegestufe 1€ 157,30 
mehr als 95 StundenPflegestufe 2€ 290,00 
  mehr als 120 StundenPflegestufe 3€ 451,80 
  mehr als 160 StundenPflegestufe 4€ 677,80 

Das Pflegeausmaß beträgt mehr als 180 Stunden pro Monat:

  • wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
    Pflegestufe 5:  € 920,30
  • wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
    Pflegestufe 6:  € 1.285,20
  • wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt:
    Pflegestufe 7:  € 1.688,90

Antragstellung:

Bezieherinnen und Bezieher einer Pension oder Rente bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt, z.B.:

  • bei ASVG-Pensionistinnen und Pensionisten die Pensionsversicherungsanstalt,
  • bei Bundespensionistinnen und Bundespensionisten die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Pensionsservice,
  • bei GSVG-Pensionistinnen und Pensionisten die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft,
  • bei BSVG-Pensionistinnen und Pensionisten die Sozialversicherungsanstalt der Bauern,
  • bei Renten aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresentschädigung sowie nach dem Impfschadengesetz die Pensionsversicherungsanstalt (ab 1.1.2014),
  • bei einer Vollrente aus der Unfallversicherung der Unfallversicherungsträger, ausgenommen in jenem Bereich, in dem die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt für die Gewährung der Vollrente zuständig ist, die Pensionsversicherungsanstalt

Veranstaltungen

Kontakt

Mag.a Sabine Stögbuchner
Familien und Sozialberatung
Tel.: 0732 6878 - 110304 E-Mail senden
Karin Spreitzer
Familien- und Sozialberatung
Tel.: 0732 6878 - 110312 E-Mail senden