Hier finden Sie einige Informationen und Tipps für Ihre Bewerbung. Durch Ihre Bewerbung bekommen wir einen ersten Eindruck von Ihnen. Gestalten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher so aussagekräftig wie möglich und achten Sie darauf, dass folgende Dokumente enthalten sind:
Ihr Lebenslauf ist Ihre Visitenkarte. Vermitteln Sie uns auf maximal zwei Seiten alles, was für Sie wichtig ist und für uns interessant sein könnte. Beginnen Sie mit Ihrer aktuellen Tätigkeit beziehungsweise Ausbildung. Schließlich wollen wir als Erstes wissen, was Sie gerade machen oder gemacht haben. Stellen Sie Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen kurz, prägnant und überzeugend vor. Folgende Daten sollten unbedingt enthalten sein:
Füllen Sie bei Ihrer Onlinebewerbung alle Felder vollständig aus. Je mehr wir von Ihnen erfahren, desto besser können wir uns ein Bild von Ihnen machen.
Machen auch Sie sich ein Bild von uns! Informieren Sie sich über die Stadt Leonding als Arbeitgeberin (auf unserer Website, in diversen Medien oder über Dritte) und über die ausgeschriebene Position.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Vorzugsweise erhalten wir Ihre Bewerbung über unser Onlineportal, da wir so auch unsere Umwelt schonen können. Bewerbungsunterlagen, die uns per Post oder E-Mail erreichen, werden natürlich auch berücksichtigt.
Nachdem wir Ihre Bewerbung erhalten haben, beginnen wir mit der Prüfung Ihrer Unterlagen. Wenn Ihr Qualifikationsprofil die Kriterien des Anforderungsprofils erfüllt, werden Sie in unsere Vorauswahl miteinbezogen. Sollten Sie zu den geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten zählen, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Wir möchten Sie näher kennenlernen und gegenseitige Erwartungen und Interessen abklären.
Wir wollen wissen, welche Kompetenzen und Erfahrungen Sie für die ausgewählte Position mitbringen und warum Sie sich für dieses Stellenangebot interessieren. Nutzen Sie im Gespräch die Möglichkeit und erzählen Sie uns, was Ihnen wichtig ist. Wir freuen uns über einen regen Austausch.
Abhängig von der zu besetzenden Position sind bei einigen Ausschreibungen unterschiedliche Auswahlinstrumente wie Vorstellungsgespräche, Hearings oder auch die Einbindung externer Personalberatungsfirmen vorgesehen. Darüber informieren wir Sie schon vorab, damit Sie sich entsprechend vorbereiten können.
Nach Beendigung des Auswahlverfahrens wird dem Stadtrat zur endgültigen Beschlussfassung vom Personalbeirat ein Aufnahmevorschlag vorgelegt.
Für sämtliche Fragen rund um Ihre Bewerbung steht Ihnen unser Recruiting-Team gerne zur Verfügung!
Die Gewährleistung einer objektiven Personalaufnahme und einer qualitativ hochwertigen Auswahlentscheidung kennzeichnet unsere Personalauswahl, welche auf einer gesetzlichen Grundlage (unter anderem gemäß den Richtlinien des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002) basiert.
Durch die Veröffentlichung der freien Stellen an der Amtstafel, über unser Jobportal und in verschiedenen Medien gewährleistet die Stadt Leonding einen gleichberechtigten und transparenten Zugang im Rahmen der gesetzlichen Fristen.
Ihre Bewerbung sollte sich auf eine konkret ausgeschriebene Stelle beziehen und muss innerhalb der für diese Stelle geltenden Bewerbungsfrist eingebracht werden. Prüfen Sie vorab, inwiefern Ihr Qualifikationsprofil den Kriterien des Anforderungsprofils entspricht. Darüber hinaus sollten Sie die allgemeinen Anstellungserfordernisse, wie die persönliche und fachliche Eignung, Unbescholtenheit, sowie die der angestrebten Position entsprechenden Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, erfüllen.
Eine Übersicht über die aktuell ausgeschriebenen Stellenangebote Stadt Leonding finden Sie hier.
Jeder Arbeitsplatz der Stadt Leonding ist einer der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung entsprechenden Funktionslaufbahn zugeteilt. Die 25 unterschiedlichen Funktionslaufbahnen sind jeweils in 15 Gehaltsstufen unterteilt. Die Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe erfolgt zu Beginn jeweils nach zwei Jahren, ab Erreichen der Stufe 6 nach drei Jahren und ab Erreichen der Stufe 11 jeweils vierjährlich. Der Einstieg kann bei Vorhandensein anrechenbarer Vordienstzeiten auch in einer höheren Stufe als Gehaltsstufe 1 erfolgen.
Nähere Informationen zu den Gehältern finden Sie unter dem §190 des Oö. Gemeinde- Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002.