Ja, aufgrund der Lärmschutzverordnung der Stadt Leonding dürfen Sie auch am ganzen Samstag Nachmittag Ihren Garten pflegen. Der Betrieb von lärmintensiven Geräten ist nur an Sonn- und Feiertagen untersagt. Der Baulärm ist aber extra, in der Oö. Bautechnikverordnung geregelt.
Anmerkung: Zur Abwehr von das örtliche Gemeinschaftsleben ungebührlicherweise störendem Lärm kann jede Gemeinde eine eigene Verordnung erlassen. Daher gelten auch in benachbarten Gemeinden unterschiedliche Vorschriften.
Aufgrund des Oö. Hundehaltegesetzes müssen Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein. Sie darf höchstens 1,5 Meter lang sein.
Übermitteln Sie uns Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Wir berücksichtigen auch Bewerbungen, die uns per Post erreichen oder persönlich übermittelt werden.
Ja, wenn Sie das jeweilige Anforderungsprofil erfüllen, können Sie sich gerne auf mehrere ausgeschriebene Stellen bewerben.
Ja, Sie können uns Ihre Bewerbung auch unabhängig von einer konkreten Stellenausschreibung übermitteln. Wir freuen uns auf Ihre Unterlagen!
Motivationsschreiben (Beweggründe für Ihre Bewerbung), tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Dienstzeugnisse in Kopie
Ja, bei jeder ausgeschriebenen Stelle ist die jeweilige Bewerbungsfrist angegeben. Bewerbungen, die nach dieser Frist einlangen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die jeweilige Einreihung erfolgt nach den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-, Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes, des Oö. Kinderbetreuungs-Dienstgesetzes 2014 bzw. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ja, vielleicht ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Stelle verfügbar, zu der Ihre Qualifikationen besser passen. Wir schreiben laufend interessante Positionen aus und freuen uns über Ihr anhaltendes Interesse.
Sperrabfall: Abfälle, die aufgrund der Größe oder Form nicht in den Abfallbehälter passen, wie zum Beispiel Matratzen und Weichkunststoffe (Schaumstoffe, Gummiabfälle, Planschbecken), Hartkunststoffe (Kinderspielzeug, Gartenmöbel, Wäschekörbe, etc.), Teppiche, Polstermöbel, Koffer, etc.
Altholz: Möbelstücke zerlegt, Spanplattenreste, Parkettböden, Kisten, Bretter, Holzverkleidungen, etc.
Altmetall: sämtliche Blech-, Eisen- und Buntmetalle etc.
Haus- oder Wohnungsräumungen werden nicht abgeholt!
Antrag persönlich im Bürgerservice oder beim Stadtservice ausfüllen oder online absenden.
Nein, die Sperrmüllentsorgung findet einmal im Monat von April bis November statt. Es kann natürlich der Monat ausgesucht werden, aber nicht der Tag!
Dieses Ansuchen muss schriftlich erfolgen. Sie können das ausgefüllte Formular per E-Mail senden oder auch persönlich im Bürgerservice abgeben.
Wenn Ihre Mülltonne nicht entleert wurde, melden Sie sich bitte am Folgetag beim Stadtservice Leonding.
Bitte melden Sie sich in diesem Fall persönlich beim Stadtservice Leonding in der Füchselbachstraße 2. Bei Verlust oder Zerstörung der Mülltonne müssen € 24,60 bar eingehoben werden. Ihnen wird eine neue Mülltonne zugestellt.
Sie können sich telefonisch beim Stadtservice Leonding melden und Ihnen wird die Mülltonne ausgetauscht.
Immer im Frühjahr, je nach Wetterlage ab Ende März. Im Sommer und im Herbst nur nach Bedarf.
Wenn die Bäume oder Sträucher auf öffentlichen Grund übertehen, können Sie dies telefonisch beim Stadtservice Leonding melden. Wenn die Bäume oder Sträucher auf dem eigenen Grund überstehen, hat die Stadtgemeinde Leonding keine rechtlichen Möglichkeiten einen Rückschnitt bzw. Entfernung zu veranlassen. Wenn eine Gefahr besteht, wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land.
Dies ist im § 93 der StVO (Straßenverkehrsordnung) 1960, Pflichten der Anrainer, wie folgt geregelt:
Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die, entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.
Bei Ausfall einer Straßenbeleuchtung melden Sie sich bitte im Stadtservice Leonding.
Sie können im Bürgerservice oder im Stadtservice Leonding einen Müllsack kaufen und diesen zu Ihrer Mülltonne bei Ihrem Entleerungstag dazu stellen.
Nein, der Entleerungstag bleibt immer gleich (auch beim Jahreswechsel).
Ja, der Grünschnitt wird so entsorgt, dass auch Schädlinge entsorgt werden können.
Nein, Erde und Baumstämme (ausgenommen Wurzelstöcke) dürfen nicht beim Grünschnitt entsorgt werden.
Nein, das Stadtservice darf keine privaten Aufträge durchführen. In solchen Fällen müssen private Dienstleister kontaktiert werden.