Ein Gemeindegebiet besteht in der Regel aus unterschiedlich nutzbaren Flächen, welche vom Gemeinderat der Stadt festgelegt werden (Flächenwidmungen). Dies wird im sogenannten Flächenwidmungsplan geregelt.
Dabei wird unterschieden in
Kategorien im Bauland:
Grünland:
Das Grünland dient grundsätzlich der Land- und Forstwirtschaft oder wird als Ödland ausgewiesen. Darüber hinaus können Sonderwidmungen (z.B. Erholungsflächen, Grünzüge, Erwerbsgärtnereien, Abgrabungsgebiete etc.) festgelegt werden. Im Grünland dürfen prinzipiell nur jene Gebäude errichtet werden, die für die jeweils festgelegte Nutzung nötig sind. In genau definierten Fällen sind Ausnahmen zulässig (z.B. Ersatz von bestehenden Wohnbauten im Grünland).
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