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Reisedokumente

Für die Ausstellung von neuen Reisedokumenten sind verschiedene Unterlagen notwendig. Welche Unterlagen benötigt werden, finden Sie bei dem betreffenden Reisedokument. Bei der Neuausstellung eines Reisedokumentes wird das bisherige Dokument entwertet und ist daher sofort ungültig. Die Stadtgemeinde Leonding ist keine Passbehörde. Die Anträge werden zur Bearbeitung an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (Kärntnerstraße 16, 4021 Linz) weitergeleitet. Die Ausstellung des neuen Reisedokumentes kann bis zu vier Wochen dauern.

Express- oder Ein-Tages-Expressdokumente müssen direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land beantragt werden.

Für weitere Fragen bezüglich der Ausstellung von Reisedokumenten wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice.

Benötigen Sie einen neuen Reisepass?

Der Reisepass ist NICHT länger als 5 Jahre abgelaufen

Wenn der vorhandene Reisepass nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist, dann wird für die Neuausstellung eines Reisepasses nur der bisherige Reisepass und ein neues Passbild, das nicht älter als sechs Monate ist, benötigt.

Der Reisepass ist länger als 5 Jahre abgelaufen

Wenn ein Reisepass länger als fünf Jahre abgelaufen ist, dann müssen zum bisherigen Reisepass auch noch folgende Unterlagen im Original mitgebracht werden:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Passbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Verleihungsurkunden

Kein vorhandener Reisepass

Ist kein Reisepass vorhanden, müssen folgende Unterlagen im Original mitgebracht werden:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Lichtbildausweis
  • Passbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Verleihungsurkunden

Wenn die betroffene Person keinen Lichtbildausweis besitzt, ist ein Zeuge notwendig, der unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises die Identität der betroffenen Person bestätigt. 

Ein Reisepass kann nur persönlich und vor Ort beantragt werden, minderjährige Kinder müssen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters erscheinen. Die Vertretungsbefugnis (z.B. Obsorge, Pflegschaftsbeschluss) muss mitgebracht werden. 

Kosten

  • Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr: € 30,00
  • Für Erwachsene und Kinder ab dem 12. Lebensjahr: € 75,90
  • Die Erstausstellung eines Reisepasses bis zum 2. Lebensjahr ist kostenlos.

Gültigkeit

  • Ausstellungen bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
  • Ausstellungen vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
  • Ausstellungen ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre

Benötigen Sie einen neuen Personalausweis?

Vorhandener Personalausweis

Wenn ein Personalausweis abgelaufen ist, dann müssen zum Personalausweis auch noch folgende Unterlagen im Original mitgebracht werden:

  • Reisepass
  • Passbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Verleihungsurkunden

Kein vorhandener Personalausweis

Ist kein Personalausweis vorhanden, müssen folgende Unterlagen im Original mitgebracht werden:

  • Gültiger Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Lichtbildausweis

Wenn die betroffene Person keinen Lichtbildausweis besitzt, ist ein Zeuge notwendig, der unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises die Identität der betroffenen Person bestätigt. Die Vertretungsbefugnis (z.B. Obsorge, Pflegschaftsbeschluss) muss mitgebracht werden. 

Ein Personalausweis kann nur persönlich und vor Ort beantragt werden, minderjährige Kinder müssen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters erscheinen.

Kosten

  • Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr: € 26,30
  • Für Erwachsene und Kinder ab dem 12. Lebensjahr: € 61,50 
  • Die Erstausstellung eines Reisepasses bis zum 2. Lebensjahr ist kostenlos

Gültigkeit

  • Ausstellungen bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre 
  • Ausstellungen vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
  • Ausstellungen ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre

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