Für die Ausstellung von neuen Reisedokumenten sind verschiedene Unterlagen notwendig. Welche Unterlagen benötigt werden, finden Sie bei dem betreffenden Reisedokument. Bei der Neuausstellung eines Reisedokumentes wird das bisherige Dokument entwertet und ist daher sofort ungültig. Die Stadtgemeinde Leonding ist keine Passbehörde. Die Anträge werden zur Bearbeitung an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (Kärntnerstraße 16, 4021 Linz) weitergeleitet. Die Ausstellung des neuen Reisedokumentes kann bis zu vier Wochen dauern.
Express- oder Ein-Tages-Expressdokumente müssen direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land beantragt werden.
Für weitere Fragen bezüglich der Ausstellung von Reisedokumenten wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice.
Der Reisepass ist NICHT länger als 5 Jahre abgelaufen
Wenn der vorhandene Reisepass nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist, dann wird für die Neuausstellung eines Reisepasses nur der bisherige Reisepass und ein neues Passbild, das nicht älter als sechs Monate ist, benötigt.
Der Reisepass ist länger als 5 Jahre abgelaufen
Wenn ein Reisepass länger als fünf Jahre abgelaufen ist, dann müssen zum bisherigen Reisepass auch noch folgende Unterlagen im Original mitgebracht werden:
Kein vorhandener Reisepass
Ist kein Reisepass vorhanden, müssen folgende Unterlagen im Original mitgebracht werden:
Wenn die betroffene Person keinen Lichtbildausweis besitzt, ist ein Zeuge notwendig, der unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises die Identität der betroffenen Person bestätigt.
Ein Reisepass kann nur persönlich und vor Ort beantragt werden, minderjährige Kinder müssen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters erscheinen. Die Vertretungsbefugnis (z.B. Obsorge, Pflegschaftsbeschluss) muss mitgebracht werden.
Vorhandener Personalausweis
Der Personalausweis ist NICHT länger als 5 Jahre abgelaufen
Wenn der vorhandene Personalausweis nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist, dann wird für die Neuausstellung eines Personalausweis nur der bisherige Personalausweis und ein neues Passbild (nicht älter als sechs Monate) benötigt.
Der Personalausweis IST länger als 5 Jahre abgelaufen
Wenn der vorhandene Personalausweis bereits länger als 5 Jahre abgelaufen ist, dann wird für die Neuausstellung eines Personalausweis zusätzlich zum bisherigen abgelaufenen Personalausweis und einem neuen Passbild (nicht älter als sechs Monate) folgendes benötigt:
Oder alternativ:
Kein vorhandener Personalausweis
Ist kein Personalausweis vorhanden, müssen folgende Unterlagen im Original mitgebracht werden:
Oder alternativ:
Wenn die betroffene Person keinen Lichtbildausweis besitzt, ist ein Zeuge notwendig, der unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises die Identität der betroffenen Person bestätigt. Die Vertretungsbefugnis (z.B. Obsorge, Pflegschaftsbeschluss) muss mitgebracht werden.
Ein Personalausweis kann nur persönlich und vor Ort beantragt werden, minderjährige Kinder müssen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters erscheinen.
Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr: € 26,30
Für Erwachsene und Kinder ab dem 16. Lebensjahr: € 61,50
Die Erstausstellung eines Personalausweis bis zum 2. Lebensjahr ist kostenlos
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