Springe zum Anfang der Seite Springe zur Hauptnavigation Springe zur Subnavigation Springe zum Hauptinhalt Springe zur rechten Spalte Springe zum Footer

Notstandshilfe

Arbeitslose Menschen, die den Anspruch auf das Arbeitslosengeld erschöpft haben, kann der Antrag auf den Bezug der Notstandhilfe gewährt werden. 

Voraussetzungen:

  • Sie sind arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos.
  • Sie sind beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos gemeldet.
  • Sie sind am Arbeitsmarkt vermittelbar.
  • Sie sind bereit, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen.
    Ausnahme: Sie haben Betreuungspflichten für ein Kind unter 10 Jahren oder für ein Kind mit Behinderung und es gibt nachweislich keine Möglichkeit der Betreuung, die eine Beschäftigung für 20 Wochenstunden zulässt. Dann wird das Ausmaß der Wochenstunden auf 16 reduziert.
  • Sie sind in einer Notlage.
  • Sie haben keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
  • Sie beantragen die Notstandshilfe spätestens fünf Jahre nachdem Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld geendet hat oder endet.

Beantragung:

Der Antrag auf Notstandshilfe kann bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen AMS Geschäftsstelle gestellt werden. Für die Stadt Leonding ist die AMS Geschäftsstelle in Traun zuständig. Grundsätzlich wird die Notstandshilfe zeitlich unbegrenzt gewährt. Zu beachten ist jedoch, dass nach Ablauf von 52 Wochen ein neuer Antrag gestellt werden muss. 

Veranstaltungen

Kontakt

Mag.a Sabine Stögbuchner
Familien- und Sozialberatung
Tel.: 0732 6878 - 110304 E-Mail senden
Karin Spreitzer
Familien- und Sozialberatung
Tel.: 0732 6878 - 110312 E-Mail senden
Mag.a Elisabeth Hehenberger
Familien- und Sozialberatung
Tel.: 0732 6878 - 110306 E-Mail senden