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Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug (früher auch Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis genannt) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen bzw. darüber, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen eingetragen sind. Diese Register werden von der Bundespolizeidirektion Wien, Strafregisteramt, geführt

Beantragen können Sie diesen Strafregisterauszug persönlich im Bürgerservice. Für die Beantragung ist ein Lichtbildausweis erforderlich.

Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" bzw. eine "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene und gestempelte Bestätigung im Original.

Gebühren:  

  • Der Strafregisterauszug, der überall vorgelegt werden kann: € 30,70
  • Der Strafregisterauszug, der lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeber) dienen soll: € 16,40 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice.

Hier finden Sie die Strafregisterbescheinigung - Bestätigung des Dienstgebers

Leicht lesen: Der Text wurde leichter lesbar in Stufe A2 übersetzt. Klicken Sie hier.

Veranstaltungen

Kontakt

Ursula Lepka
Bürgerservice
Tel.: 0732 6878 - 110207 E-Mail senden