Der Strafregisterauszug (früher auch Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis genannt) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen bzw. darüber, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen eingetragen sind. Diese Register werden von der Bundespolizeidirektion Wien, Strafregisteramt, geführt
Beantragen können Sie diesen Strafregisterauszug persönlich im Bürgerservice. Für die Beantragung ist ein Lichtbildausweis erforderlich.
Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" bzw. eine "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene und gestempelte Bestätigung im Original.
Gebühren:
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice.
Hier finden Sie die Strafregisterbescheinigung - Bestätigung des Dienstgebers
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