In unserem Standesamt kümmern sich vier Standesbeamtinnen um Ihre Anliegen.
Alle Personenstandsdaten werden in das Zentrale Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister eingetragen. Dadurch können Sie Ihre Anliegen in jedem Standesamt in Österreich erledigen. Z.B. Urkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Aufgebote, Namensbestimmungen, etc.
Die einzige Ausnahme ist die Beurkundung eines Neugeborenen. Für diese Beurkundung ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.
Um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Terminvereinbarung:
Montag, Mittwoch, Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag, Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr |
Der erste Weg zu Ihrem unvergesslichen Hochzeitstag ist die Ermittlung der Ehefähigkeit im Standesamt, die frühestens sechs Monate vor Ihrer Hochzeit erfolgen kann. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit unseren Standesbeamtinnen.
Termine für eine Eheschließung bzw. für eine eingetragene Partnerschaft können nur nach persönlicher oder telefonischer Vereinbarung vorgemerkt werden. Terminreservierungen sind bei uns frühestens ein Jahr davor möglich.
Rechtsauskünfte zum Thema "Ehe und Partnerschaft für Alle" bekommen Sie beim zuständigen Gericht, in Rechtsanwaltskanzleien oder Notariaten. Das Standesamt ist nur eine ausführende Behörde.
Den Brautpaaren steht unser moderner Trauungssaal mit angenehmer Atmosphäre zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Freitag: | 09:00 - 11:30 Uhr |
Dienstag und Donnerstag zusätzlich: | 15:00 - 17:30 Uhr |
Samstag: | 09:00 - 11:30 Uhr |
Wir bieten auch gerne Trauungen außerhalb des Rathauses an. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Standesamt und unter folgenden Links:
Die Geburt eines Kindes ist etwas ganz Besonderes. Die Eltern erleben eine unvergessliche Zeit. Dabei dürfen jedoch wichtige Erledigungen nicht übersehen werden.
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Geburtsstandesamt anzuzeigen:
Die Ausstellung der Geburtsurkunde (die Erstbeurkundung) muss innerhalb eines Monats erfolgen. Die Beurkundung erfolgt ausschließlich im Standesamt des Geburtsortes des Kindes.
Bei Kindern von nicht verheirateten Eltern kann bei der Ausstellung der Geburtsurkunde gleichzeitig die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Obsorge abgegeben werden. Für die Erklärung der gemeinsamen Obsorge müssen beide Elternteile anwesend sein.
Bei der Erstausstellung ist die Geburtsurkunde für alle Kinder bis zum zweiten Lebensjahr gebührenfrei. Ansonsten ist für die Urkunde € 9,30 zu entrichten.
Gerne stellen wir Ihnen auch eine internationale Urkunde aus.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Erstausstellung einer Geburtsurkunde
Wir gratulieren Ihnen und heißen Ihr Baby herzlich Willkommen in Leonding!
Staatsbürgerschaftsnachweise werden von jedem Standesamt in Österreich ausgestellt.
Kommen Sie dazu persönlich mit Ihrem amtlichen Lichtbildausweis und Ihrer Geburtsurkunde ins Bürgerservice. Voraussetzung für die Ausstellung ist der Hauptwohnsitz in Österreich. Minderjährige können ab dem 14. Lebensjahr selbst den Antrag stellen.
Staatsbürgerschaftsnachweise im Zuge einer Verleihung bzw. Erstreckung der österreichischen Staatsbürgerschaft:
Bringen Sie zusätzlich den Verleihungsbescheid und (wenn vorhanden) eine Heiratsurkunde mit.
Kosten für den Staatsbürgerschaftsnachweis: € 44,60
Für Neugeborene ist der erste Staatsbürgerschaftsnachweis bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr gebührenfrei.
Die Beantragung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann auch mittels Handysignatur angefordert werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im untenstehenden zweiten Link.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Staatsbürgerschaftsnachweis/ Formular
Ansuchen um eine österreichische Staatsbürgerschaft
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung, Erstreckung der Verleihung und noch anderen Kriterien erworben werden.
Antrag und die Informationen über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft bzw. Erstreckung:
Bezirksverwaltungsbehörde Linz-Land, Kärntnerstraße 16, 4021 Linz.
Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft:
Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Link:
Ist eine Person in Leonding verstorben, muss die Anzeige des Todes spätestens am nächsten Werktag gemeldet werden. Ereignet sich der Todesfall in einer Kranken- oder Pflegeanstalt, erfolgt die Anzeige von der jeweiligen Anstalt. Die Beurkundung der Sterbefälle kann von jedem Standesamt in Österreich durchgeführt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Die Todesanzeige und die Totenbeschauscheine werden vom Totenbeschauarzt ausgefüllt und unterschrieben.
Tritt der Todesfall an Wochenenden, Feiertagen oder außerhalb der Bürozeiten der Bestattung ein, kann der Bereitschaftsdienst der Bestattung Leonding über das Mobiltelefon 0650 63 65 200 oder über die Polizeiinspektion Leonding Tel.: 059 133 41 36 erreicht werden.
Nähere Informationen finden Sie unter folgendenden Link: