Im Versorgungsbereich der stadteigenen Wasserleitung besteht ein Anschlusszwang. Das heißt, der Bedarf an Trink- und Nutzwasser ist aus der öffentlichen Wasserleitung zu decken.
Die Verwendung von Nutzwasser (WC, Waschküche) aus eigenen Regenwassernutzungsanlagen oder Hausbrunnen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und über einen Antrag bei der Stadtgemeinde Leonding zulässig. Eine Verbindung zwischen dem eigenen Nutzwasserleitungsnetz und dem aus der öffentlichen Versorgungsanlage gespeisten Wasserleitungsnetz ist verboten. Die Bewilligung der Verwendung von Nutzwasser aus eignenen Anlagen wird per Bescheid erteilt, wenn:
Aus lebensmittelrechtlichen Gründen muss auf Dauer sichergestellt sein, dass jegliche Verbindung zwischen dem Nutzwasserleitungsnetz und dem aus der öffentlichen Wasserversorgungsanalage gespeisten Wasserleitungsnetz verhindert wird. Die physische Trennung des selbständigen Nutzwasserleitungsnetzes ist durch Blindflansche, Absperrschieber, Rückflussverhinderer und ähnliche Einrichtungen nicht gegeben.