Sozial schutzbedürftige Menschen oder Menschen mit niedrigen Einkommen können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen. Diese beträgt derzeit € 6,50 (Wert 2021). Darüber hinaus besteht für alle Versicherten die Möglichkeit, die Rezeptgebührenobergrenze festlegen zu lassen. Diese Obergrenze beträgt derzeit 2 % des Jahresnettoeinkommens ohne Sonderzahlungen. Für alle ASVG-Versicherten ist auch eine Befreiung vom Service-Entgelt für die e-Card, in Höhe von € 12,30 (Wert 2021), möglich. Die Befreiung muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen und die Antragstellung erhalten Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse.