KUNDMACHUNG gem. § 45 (4) der O.Ö. GemO 1990 i.d.g.F.
zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Leonding
am Donnerstag, dem 24. April, Beginn 18:00 Uhr,
im Stadtsaal.
Am Beginn der Gemeinderatssitzung besteht auf Grund der beschlossenen Richtlinien die Möglichkeit, Fragen an den Gemeinderat zu stellen. Der Einstieg in die Tagesordnung wird zu diesem Zweck nach Bedarf bis zu einer halben Stunde verschoben.
TAGESORDNUNG:
- Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2024
- Prüfung der Gemeindegebarung durch den Prüfungsausschuss am 22.04.2025 -Kenntnisnahme des Prüfberichts
- Genehmigung von Kreditübertragungen bzw. -überschreitungen
- Vereinbarung Lastenfahrrad
- Hochwasserschutzverband - Krumbach - Beschlussfassung Satzung
- Projekt Stopp - Kooperation mit Babsi
- Volkshochschule Leonding; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2025
- Leondinger Pflichtschulen; Gewährung von Zuschüssen für mehrtägige Schulveranstaltungen
- Leondinger Pflichtschulen; Gewährung von Zuschüssen für Schulprojekte — Richtlinienänderung ab 2026
- Institut Interkulturelle Pädagogik; Integrations- und Fördermaßnahmen für Schulkinder und deren Mütter samt Kostenbeteiligung
- Grundkonzept Stadtökologisches Umsetzungsprogramm
- Verlängerung des Dienstleistungsauftrages zur Entsorgung Grünschnitt und Strauchschnitt inkl. Laden, Transport und Behandlung
- Stadtteilentwicklung - Erstellung eines Leitbildes für sozio-ökologische Begleitmaßnahmen - Beschlussfassung
- Bebauungsplan Nr. 1.4.2 "Buchberg" i.d.g.F., Änderung im Bereich des Grundstückes Nr. 721/4, KG Leonding (Böcklingasse) - Beschlussfassung
- Bebauungsplan Nr. 1.3 "Leonding Nord — Teil C" i.d.g.F., Änderung im Bereich des Grundstückes Nr. 403/2, KG Leonding — Einleitung des Änderungsverfahrens -Kenntnisnahme der Auflagefassung
- Begegnungszone Stadtplatz
- Berichte der Bürgermeisterin
- Allfälliges
Die Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 54 Abs. 6 der O.ö. GemO 1990 W.g.F. jedermann in die genehmigte Verhandlungsschrift der Sitzung des Gemeinderates Einsicht nehmen kann. Gegen Kostenersatz können auch Kopien erstellt werden.