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Britische StaatsbürgerInnen benötigen neuen Aufenthaltstitel

Wir möchten Sie auf diesem Weg informieren, dass britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Österreich leben, seit Jahresbeginn aufgrund des Brexit einen neuen Aufenthaltstitel brauchen. Wer weiterhin in Österreich bleiben will, muss bis 31. Dezember 2021 um einen neuen Aufenthaltstitel ansuchen. Geschieht das nicht, verlieren britische Staatsbürger ihr bisheriges Aufenthaltsrecht in Österreich.

Wer als britischer Staatsbürger weiterhin in Österreich leben und arbeiten möchte, muss dafür bis Jahresende einen Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller/ die Antragstellerin erwerbstätig ist oder sich sein/ihr Leben in Österreich ohne Bezug von Sozialhilfeleistungen selbst finanzieren kann.

Weitere  Informationen zu den Aufenthaltstiteln für britische Staatsbürger finden Sie in den unten stehenden Links:

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