Von der Corona-Krise sind auch die Non-Profit-Organisationen stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen.
Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds für das 4. Quartal 2021
Angesichts der erneut schwierigen pandemischen Situation hat die Bundesregierung den NPO-Unterstützungsfonds wiedereingesetzt. Anträge für das 4. Quartal 2021 können Sie von 21. Februar bis 30. April 2022 hier stellen. Die Richtlinien für den NPO-Unterstützungsfonds finden Sie hier.
Weitere Informationen über den Unterstützungsfonds finden sie auf der Website der NPO-Unterstützungsfonds.