Springe zum Anfang der Seite Springe zur Hauptnavigation Springe zur Subnavigation Springe zum Hauptinhalt Springe zur rechten Spalte Springe zum Footer

Reise-Dokumente (A2)

Wenn Sie neue Reise-Dokumente möchten,
brauchen Sie verschiedene Unterlagen.


Auf dieser Seite erfahren Sie:
Welche Unterlagen brauchen Sie für

  • einen neuen Reisepass oder
  • einen neuen Personal-Ausweis?

 

Was müssen Sie beachten?

Wenn Sie ein neues Reise-Dokument beantragen,
wird Ihr altes Reise-Dokument entwertet.
Das heißt:
Es ist dann sofort ungültig.

Die Stadt Leonding ist keine Pass-Behörde.
Das heißt:
Wir bearbeiten Ihren Antrag für ein neues Reise-Dokument nicht selbst.
Wir leiten Ihren Antrag
an die Bezirks-Hauptmannschaft Linz Land weiter.
Die Adresse lautet:
Kärntnerstraße 16,
4021 Linz.

Es dauert bis zu 4 Wochen,
bis Sie Ihr neues Reise-Dokument mit der Post bekommen.

Wenn Sie Ihr neues Reise-Dokument
selbst bei einer Bezirks-Hauptmannschaft
oder beim Magistrat Linz beantragen,
bekommen Sie Ihr Reise-Dokument innerhalb von 5 Werktagen.
Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag.

Wenn Sie einen Express-Pass oder
andere Ein-Tages-Express-Dokumente brauchen,
müssen Sie direkt zur Bezirks-Hauptmannschaft Linz Land gehen.

Bei weiteren Fragen
informieren Sie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Bürgerservice.

Sie benötigen einen neuen Reisepass?

1. Ihr Reisepass ist noch gültig? Oder: 
Ihr Reisepass ist weniger als 5 Jahre abgelaufen?

Sie brauchen für einen neuen Reisepass:

  • den alten Reisepass und
  • ein neues Passfoto.
    Dieses Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein.

 

2. Ihr Reisepass ist länger als 5 Jahre abgelaufen?

Sie brauchen für einen neuen Reisepass:

  • Ihren Staatsbürgerschafts-Nachweis im Original,
  • Ihre Geburts-Urkunde im Original und
  • ein neues Passfoto.
    Dieses Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein.

Vielleicht brauchen Sie auch noch:

  • Ihre Heirats-Urkunde,
    wenn Sie verheiratet sind,
  • Ihre Partnerschafts-Urkunde,
    wenn Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben,
  • Ihren Namensänderungs-Bescheid,
    wenn Sie Ihren Namen geändert haben oder
  • Ihre Verleihungs-Urkunde,
    wenn Sie einen akademischen Titel haben.

 

3. Sie haben noch keinen Reisepass?

Sie brauchen für Ihren Reisepass:

  • Ihren Staatsbürgerschafts-Nachweis im Original,
  • Ihre Geburts-Urkunde im Original,
  • einen amtlichen Lichtbild-Ausweis und
  • ein neues Passfoto.
    Dieses Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein.

Vielleicht brauchen Sie auch noch:

  • Ihre Heirats-Urkunde,
    wenn Sie verheiratet sind,
  • Ihre Partnerschafts-Urkunde,
    wenn Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben,
  • Ihren Namensänderungs-Bescheid,
    wenn Sie Ihren Namen geändert haben oder
  • Ihre Verleihungs-Urkunde,
    wenn Sie einen akademischen Titel haben.

Wenn Sie keinenamtlichen Lichtbild-Ausweis haben,
brauchen Sie einen Zeugen oder eine Zeugin.
Das heißt: Diese Person bestätigt,
dass Sie die Person von Ihrer Geburts-Urkunde sind.
Diese Person braucht einen amtlichen Lichtbild-Ausweis.

Sie müssen Ihren Reisepass persönlich beantragen.
Sie müssen persönlich
zum Bürgerservice ins Rathaus Leonding kommen.

Sie haben minderjährige Kinder?
Das sind Kinder unter 18 Jahren.
Dann müssen Sie gemeinsam mit Ihren Kindern
zum Bürgerservice ins Rathaus Leonding kommen.

 

Wie viel kostet ein neuer Reisepass?

  • Der erste Reisepass für Kinder unter 2 Jahren ist gratis.
  • Kinder unter 12 Jahren: 30 Euro
  • alle Personen über 12 Jahren: 75,90 Euro

Wie lange ist Ihr neuer Reisepass gültig?

  • Für Kinder unter 2 Jahren: 2 Jahre gültig
  • Für Kinder von 2 bis 12 Jahren: 5 Jahre gültig
  • Für alle Personen über 12 Jahren: 10 Jahre gültig

 

1. Sie haben bereits einen Personal-Ausweis?

Ihr Personal-Ausweis ist abgelaufen?
Das heißt: Er ist nicht mehr gültig.
Dann brauchen Sie für einen neuen Personal-Ausweis:

  • Ihren alten Personal-Ausweis,
  • Ihren Reisepass im Original und
  • ein neues Passfoto.
    Dieses Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein.

Vielleicht brauchen Sie auch noch:

  • Ihre Heirats-Urkunde,
    wenn Sie verheiratet sind,
  • Ihre Partnerschafts-Urkunde,
    wenn Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben,
  • Ihren Namensänderungs-Bescheid,
    wenn Sie Ihren Namen geändert haben oder
  • Ihre Verleihungs-Urkunde,
    wenn Sie einen akademischen Titel haben.

 

2. Sie haben noch keinen Personal-Ausweis?

Sie möchten zum ersten Mal einen Personal-Ausweis?
Dann brauchen Sie:

  • Ihren Reisepass im Original oder
    Ihren Staatsbürgerschafts-Nachweis,
  • Ihre Geburts-Urkunde im Original und
  • einen amtlichen Lichtbild-Ausweis und
  • ein amtliches Lichtbild.

Wenn Sie keinenamtlichen Lichtbild-Ausweis besitzen,
brauchen Sie einen Zeugen oder eine Zeugin.
Das heißt: Diese Person bestätigt,
dass Sie die Person von Ihrer Geburts-Urkunde sind.
Diese Person braucht einen amtlichen Lichtbild-Ausweis.

Sie müssen Ihren Personal-Ausweispersönlich beantragen.
Sie müssen persönlich
zum Bürgerservice ins Rathaus Leonding kommen.

Sie haben minderjährige Kinder?
Das sind Kinder unter 18 Jahren.
Dann müssen Sie gemeinsam mit Ihren Kindern
zum Bürgerservice ins Rathaus Leonding kommen.

 

Wie viel kostet ein neuer Personal-Ausweis?

  • Der erste Personal-Ausweis für Kinder unter 2 Jahren ist gratis.
  • Kinder unter 12 Jahren: 26,30 Euro
  • alle Personen über 12 Jahren:61,50 Euro

 

Wie lange ist Ihr neuer Personal-Ausweis gültig?

  • Für Kinder unter 2 Jahren: 2 Jahre gültig
  • Für Kinder von 2 bis 12 Jahren: 5 Jahre gültig
  • Für alle Personen über 12 Jahren: 10 Jahre gültig

Wörterbuch

amtlicher Lichtbild-Ausweis

Das ist ein Ausweis mit einem Foto,
das Sie zeigt.
Dieser Ausweis wird
von einer Behörde in Österreich ausgestellt.
Behörden heißen auch Ämter,
deshalb heißt es: amtlicher Lichtbild-Ausweis.
Zum Beispiel:

  • Ihr Reisepass oder
  • Ihr Personal-Ausweis.

Bei den meisten Behörden gilt
auch der Führerschein gemeinsam mit dem Staatsbürgerschafts-Nachweis
als amtlicher Lichtbild-Ausweis.

Staatsbürgerschafts-Nachweis

Der Staatsbürgerschafts-Nachweis ist ein Dokument.
Es zeigt Ihre Staatsbürgerschaft an.

Wenn Sie Österreicher oder Österreicherin sind,
besitzen Sie einen österreichischen Staatsbürgerschafts-Nachweis.

eingetragene Partnerschaft

Eine eingetragene Partnerschaft ist
eine Lebens-Gemeinschaft auf Dauer
mit Rechten und Pflichten.
Für den Staat Österreich
ist eine eingetragene Partnerschaft wie eine Ehe.

Seit dem Jahr 2019 können
auch gleich-geschlechtliche Paare
in Österreich eine eingetragene Partnerschaft eingehen.
Das bedeutet:
Ein Mann kann mit einem anderen Mann
eine eingetragene Partnerschaft eingehen.
Eine Frau kann mit einer anderen Frau
eine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Ein-Tages-Express-Dokument

Das Ein-Tages-Express-Dokument
ist ähnlich wie ein Express-Pass.
Sie beantragen das Ein-Tages-Express-Dokument und
es wird am nächsten Werktag gesendet.

Der Ein-Tages-Express-Pass
kostet mehr Geld als ein Express-Pass.
Er kostet 220 Euro.

Express-Pass

Ein Express-Pass ist ein normaler Reisepass.
Aber: Er wird in 3 Tagen geliefert.
Sie brauchen für den Antrag
die gleichen Dokumente wie bei einem normalen Reisepass.

Der Express-Pass kostet mehr Geld als der normale Reisepass.
Der Express-Reisepass kostet 100 Euro.
Sie bekommen Ihren Express-Pass nur
bei einer Bezirks-Hauptmannschaft oder beim Magistrat.

EU

EU ist die Abkürzung für die Europäische Union.
Sie ist eine Staaten-Gemeinschaft
aus 27 europäischen Staaten.

Vertreter und Vertreterinnen aus diesen Staaten
sind Politiker und Politikerinnen,
die gemeinsam Gesetze machen.

Die Politiker und Politikerinnen arbeiten zum Beispiel:

  • im Europarat und
  • im EU-Parlament.

Namens-Änderungs-Bescheid

Wenn Sie Ihren Familien-Namen ändern,
bekommen Sie
von einer österreichischen Behörde
einen Namens-Änderungs-Bescheid.

Zum Beispiel:

  • Sie heiraten
    und Ihr uneheliches Kind
    soll den gemeinsamen Familien-Namen erhalten.

  • Sie lassen sich scheiden
    und möchten Ihren alten Familien-Namen zurück.

Partnerschafts-Urkunde

Wenn Sie eine eingetragene Partnerschaft eingehen,
bekommen Sie eine Partnerschafts-Urkunde.
Diese gilt bei den Behörden
wie eine Heirats-Urkunde.

Personal-Ausweis

Der Personal-Ausweis ist ein amtlicher Lichtbild-Ausweis.
Er gilt in allen Staaten der EU
und in vielen anderen Staaten
als Reisedokument.
Das heißt:
Er kann statt des Reisepasses benutzt werden.
Man sollte sich vor einer Reise ins Ausland
trotzdem erkundigen,
ob der Personal-Ausweis für die Einreise reicht.

Staatsbürgerschafts-Nachweis

Der Staatsbürgerschafts-Nachweis ist ein Dokument.
Es zeigt Ihre Staatsbürgerschaft an.

Wenn Sie Österreicher oder Österreicherin sind,
besitzen Sie einen österreichischen Staatsbürgerschafts-Nachweis.

Verleihungs-Urkunde

Sie haben in Österreich
an einer Universität oder an einer Fach-Hochschule
ein Studium erfolgreich abgeschlossen?
Dann bekommen Sie einen akademischen Titel.
Zum Beispiel:

  • Sie sind jetzt Doktor oder Doktorin. Oder:
  • Sie sind Magister oder Magistra.

Sie bekommen von der Universität oder
von der Fach-Hochschule eine Urkunde.
Diese Urkunde nennt man: Verleihungs-Urkunde,
weil Sie einen Titel verliehen bekommen haben.

Kontakt