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Prostitutionsverbot: Kauttenstraße

Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Leonding vom 5. Mai 2009, mit der die Anbahnung oder die Ausübung der Prostitution auf dem Grundstück Nr.: 1312/14, Kauttenstraße 14 im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Leonding verboten wird. Aufgrund §2 Abs. 2 OÖ Polizeistrafgesetz LGBl. Nr. 36/1979 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 77/2007, wird verordnet:  

§1

Die Nutzung des Gebäudes auf der Liegenschaft Kauttenstraße 14, bestehend aus der Parzelle 1312/14 KG Leonding, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) wird untersagt.  

§2

Die Nichtbefolgung der Bestimmungen dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis 14.500.- Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen bestraft.  

§3

Diese Verordnung wird gemäß §94 (3) Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl 91/1990 idgF, durch zweiwöchigen Anschlag an der Gemeindeamtstafel kundgemacht und tritt mit Ablauf des der Kundmachungsfrist folgenden Tages in Kraft.  

 

Der Bürgermeister:  

Mag. Walter Brunner 

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