Verbot der Prostitution Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Leonding vom 25. September 2003 betreffend das Verbot der Prostitution in bestimmten Gebäuden. Auf Grund des §2 Abs. 2 OÖ Polizeistrafgesetz LGBL 1985/94, LGBL 1995/30, LGBL 1996/93 und LGBL 2001/90 wird verordnet:
Für den Bereich der Liegenschaft Wiener Bundesstraße 26, bestehend aus der Parzelle 1392/12, vorgetragen in der EZ 1721 des Grundbuches über die Katastralgemeinde Leonding, wird die Nutzung des Gebäudes für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken untersagt.
Eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot des §1 bildet eine Verwaltungsübertretung und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis 14.500.- Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Arreststrafe bis zu sechs Wochen, bestraft.
Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag.
Der Bürgermeister:
Dr. Herbert Sperl